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21.5.2012
 
 

    AGB Kochschule


Firma Henzek Kochschule Ruhrgebiet
45468 Mülheim Dickswall 14
Inh. Peter Henzek 0208 48 84 59

Bei vorzeitigem Rücktritt von einem gebuchten Kurs sind folgende Gebühren zu zahlen:

Bei Rücktritt
bis 30 Tage vor Kursbeginn 5 % der Kursgebühr
29 bis 15 Tage vor Kursbeginn 25 % der Kursgebühr
14 bis 7 Tage vor Kursbeginn 75 % der Kursgebühr
6 bis 0 Tage vor Kursbeginn 100 % der Kursgebühr
Bei Rücktritt von einem Kurs ohne Abmeldung bzw. Nichterscheinen zu einem gebuchten Kurs ist der gesamte Kursbeitrag fällig. Ebenso verfällt der Gutschein.
Kochschule Ruhrgebiet behält sich vor, Termine nach ihrem Ermessen ganz abzusagen.

Alle Ansprüche der Kursteilnehmer wegen der Absage von Kursen- gleichgültig aus welchem Rechtsgrund -sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist leider nicht möglich.
Das Risiko körperlicher Schäden oder Schäden an Kleidung oder sonstigen Sache trägt jeder Kursteilnehmer selbst. Dementsprechend verzichtet jeder Kursteilnehmer gegenüber Firma Henzek Kochschule Ruhrgebiet und deren Mitarbeitern bzw. Beauftragten auf alle Ersatzansprüche im Zusammenhang mit diesen Kochkursen und dem Zugang zu den entsprechenden Räumen und Anlagen, es sei denn, das schadenstiftende Ereignis ist von Firma Henzek Kochschule Ruhrgebiet oder einem ihrer Mitarbeiter oder Beauftragten grob fahrlässig verschuldet worden. Abweichende Vereinbarung zu diesen Bestimmungen oder zu den Konditionen der einzelnen Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Unwirksamen Bestimmung wird alsdann durch eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt. Soweit gesetzlich zulässig ist Mülheim ausschließlich Gerichtsstand für alle etwaige Streitigkeiten aufgrund oder im Zusammenhang mit der Abhaltung von Kochkursen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Ihrer mündlichen oder schriftlichen Reservierung als Vertragsbestandteil anerkannt.