AGBs
Geschäftsbedingungen und Datenschutzerkärung
Geschäftsführer Peter Henzek
nachstehend Kochschule-Ruhrgebiet genannt
45468 Mülheim Dickswall 14
Telefon: 0208 488459 Mail: info@kochschule-ruhrgebiet.de
A.)
Kochkurse bzw. Veranstaltungen in der Kochschule Ruhrgebiet
1.)
Die Teilnahme an einem Kochkurs / Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Risiko für Schäden an Kleidungsstücken und sonstigen Sachen trägt der Teilnehmer.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, eventuell vorhandene Allergien, Krankheiten, gesundheitliche Einschränkungen, die ihn und auch weitere Teilnehmer des Kochkurses oder der Veranstaltung gefährden könnten, 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung
der Kochschule-Ruhrgebiet schriftlich anzuzeigen.
Wir übernehmen keine Garantie über die Inhaltsstoffe oder der verwendeten Rohstoffe in unseren Speisen.
2.)
Der Teilnehmer verzichtet gegenüber der Kochschule-Ruhrgebiet, deren Beauftragten und auch Mitarbeitern auf sämtliche Ersatzansprüche, die im Zusammenhang mit dem Kochkurs bzw. der Veranstaltung und dem Zugang zu den entsprechenden Räumen und Anlagen entstehen können, es sei denn, das Schaden stiftende Ereignis wurde von der Kochschule-Ruhrgebiet oder einem der Mitarbeiter verschuldet.
3.)
Beschädigungen, die der Teilnehmer in der Kochschule Ruhrgebiet oder anderem Eigentum verursacht, müssen von diesem ersetzt werden.
Bucht eine Person für andere Teilnehmer z.B. eine Familienfeier, eine Firmenveranstaltung, oder anderen Personen, so haftet diese Person für die von Ihr gebuchten Teilnehmer gegenüber der Kochschule-Ruhrgebiet.
4.)
Die Anmeldung/Vertrag für einen Kochkurs bzw. eine Veranstaltung
erfolgt immer schriftlich per Brief bzw. Mail.
Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Bestätigung.
5.)
Die Kochschule-Ruhrgebiet behält sich vor: Termine für Kochkurse bzw. Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit der Dozenten/Mitarbeiter oder anderen Ereignissen auch kurzfristig abzusagen.
Die Teilnehmer erhalten über Ihre geleisteten Beträge eine Gutschrift,
die nicht verfällt und jederzeit eingelöst werden kann.
Eine Rücküberweisung des geleisteten Betrages ist auf Wunsch gerne möglich.
Ansprüche der Teilnehmer nach Absage der Kurse bzw. Veranstaltungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
6.)
Bei Rücktritt des Teilnehmers von einem gebuchten Termin
sind folgende Gebühren zu zahlen: Bei Absage nach unserer Terminbestätigung und dem
Zustandekommen des Vertrages bzw.der Buchung:
10 % der Kurs-, bzw. Veranstaltungsgebühr.
Bei Absage 72 Stunden vor Terminbeginn: 100% der Kurs-, bzw. Veranstaltungsgebühr.
Bei Absage bis zu 14 Tage vor Terminbeginn: 50 % der Kurs-, bzw. Veranstaltungsgebühr, hier erhält der Teilnehmer einen Gutschein über die restlichen 50 %.
Eine Barauszahlung oder Rücküberweisung ist ausgeschlossen.
Bei Rücktritt von einem Kurs bzw. einer Veranstaltung
ohne Abmeldung, bzw. bei Nichterscheinen, ist der gesamte Betrag fällig.
Wenn ein Teilnehmer verhindert ist, kann selbstverständlich eine andere Person einspringen.
7.)
Die Kochschule Ruhrgebiet bietet Gutscheine mit unterschiedlichem Wert an.
Der Wert des gezahlten, registrierten Betrages bleibt erhalten.
Gutscheine der Kochschule Ruhrgebiet verfallen nicht.
Eventuell muss eine Differenz für eine dann aktuelle Veranstaltung zugezahlt werden.
B.)
Geschlossene Kochkurse / geschlossene Veranstaltungen in der Kochschule Ruhrgebiet
Der Teilnehmer verzichtet gegenüber der Kochschule-Ruhrgebiet, deren Beauftragten und auch Mitarbeitern auf sämtliche Ersatzansprüche, die im Zusammenhang mit dem Kochkurs bzw. der Veranstaltung und dem Zugang zu den entsprechenden Räumen und Anlagen entstehen können, es sei denn, das Schaden stiftende Ereignis wurde von der Kochschule-Ruhrgebiet oder einem der Mitarbeiter verschuldet.
Beschädigungen, die der Teilnehmer in der Kochschule Ruhrgebiet oder anderem Eigentum verursacht, müssen von diesem ersetzt werden.
Bucht eine Person für andere Teilnehmer z.B. eine Familienfeier, eine Firmenveranstaltung, oder anderen Personen, so haftet diese Person für die von Ihr gebuchten Teilnehmer gegenüber der Kochschule-Ruhrgebiet.
Die Anmeldung/Vertrag für einen Kochkurs bzw. eine Veranstaltung
erfolgt immer schriftlich per Brief bzw. Mail.
Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Bestätigung.
Die Kochschule-Ruhrgebiet behält sich vor: Termine für Kochkurse bzw. Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit der Dozenten/Mitarbeiter oder anderen Ereignissen auch kurzfristig abzusagen.
Die Teilnehmer erhalten über Ihre geleisteten Beträge eine Gutschrift,
die nicht verfällt und jederzeit eingelöst werden kann.
Eine Rücküberweisung des geleisteten Betrages ist auf Wunsch gerne möglich.
Ansprüche der Teilnehmer nach Absage der Kurse bzw. Veranstaltungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
1.)
Bei geschlossenen, gebuchten Kochkursen bzw. Veranstaltungen gelten die gleichen Bestimmungen, siehe oben (A1-A7).
2.)
Eventuell zusätzlich entstehende Kosten:
GEMA-Gebühren, Künstlersozialabgaben, Ausländersteuer,
Beschädigungen oder Sonderbestellungen usw.
in der Kochschule- Ruhrgebiet gehen zu Lasten des Auftraggebers.
C.) Nebenabreden / Gerichtsstand
1.)
Abweichende Vereinbarungen zu diesen Bestimmungen oder zu den Konditionen der einzelnen Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die unwirksame Bestimmung wird alsdann durch eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende rechtlich zulässige Bestimmung ersetzt.
Soweit gesetzlich zulässig ist Mülheim ausschließlich Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aufgrund oder im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen oder Kochkursen.
D.) Einwilligungserlärung
1.)
Mit unterzeichnen oder Zustandekommen eines Vertrages wird die Nutzung der Kontaktdaten zum Zwecke von Informationen und der Kontaktaufnahme erlaubt.
Jederzeit widerruflich, postalisch oder per Mail.
Es gelten für Ihre Veranstaltung, die an diesem Tag gültigen
Corona Bestimmungen / Empfehlungen des Bundes / Landes NRW.
Eventuell zusätzlich entstehende Kosten:
GEMA-Gebühren, Künstlersozialabgaben, Ausländersteuer,
Beschädigungen oder Sonderbestellungen usw.
in der Kochschule- Ruhrgebiet gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Corona Bestimmungen / Empfehlungen des Bundes / Landes NRW.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Ihrer schriftlichen Reservierung als Vertragsbestandteil für Ihre Veranstaltung anerkannt.
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